Entsorgung

Entsorgung setzt sich mit allen Verfahren und Tätigkeiten auseinander, die mit Beseitigung oder Verwertung von Abfall in Verbindung stehen. Zuallererst wird bei der Beseitigung und Verwertung von Abfällen der Abfall eingesammelt, befördert und zuletzt zu seinem Bestimmungsort gebracht. Die Abfallbeseitigung setzt sich aus der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen und der Ablagerung auf Mülldeponien zusammen. Zu Entsorgung kann man allgemein sagen, dass sich Entsorgung intensiv mit der Abgabe der entsorgten Stoffe an die Umwelt beschäftigt, indem bestimmte gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden oder die Stoffe in Deponien umweltgerecht entsorgt werden. Bestimmte flüssige oder gasförmige Abfälle müssen vorher noch chemisch umgewandelt oder verdünnt werden, bevor sie an die Umwelt abgegeben werden. Endlager sind meist die richtigen Stätten, um feste Abfälle, die konditioniert und verpackt werden müssen, sinnvoll zu entsorgen. Unter der Verwertung von Abfällen fallen ebenfalls Recyclingverfahren zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen oder zur thermischen Nutzung des Mülls. Zu den wichtigsten internationalen und nationalen Gesetzen unseres Landes zählen die Abfallverbringungsverordnung, das Kreislaufwirtschafts-,Abfallgesetz und die Nachweisverordnung. Diese Vorschriften müssen unbedingt eingehalten werden, weil es sich meistens in der Regel um problematische Abfälle handelt, die bei nicht ordnungsgemäßer Handhabung und Entsorgung die Umwelt gefährden können.

Entsorgungsbetriebe finden sich beispielsweise in Städten wie Mönchengladbach, Dortmund, Köln, Hannover, München, Oberhausen, Bochum. Über diese Internetpräsenz erfährt man etwas mehr über das Bundesrecht für Abfallentsorgung.

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