Eine Vollmacht ist eine sogenannte Vertretungsmacht. Vollmachten werden durch ein Rechtsgeschäft begründet. Der Begriff Vertretungsmacht beschreibt die Fähigkeit, für eine andere Person rechtlich aufzutreten. Das gilt vor allem für rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Vertretenen. Die ausgelösten Rechtsfolgen sollen dabei natürlich nur den Vertretenen betreffen. Vollmachten und andere Vertretungsmachten sind von der sogenannten Vertretungsbefugnis zu unterscheiden.
Vollmachten müssen keine Form erfüllen und auch nicht schriftlich erteilt werden. Vollmachten können als auch mündlich abgegeben werden. Der Umfang der jeweiligen Vollmacht kann aus dem entsprechenden Vollmachtsvertrag abgeleitet werden. Bei verbaler Erteilung der Vollmacht wird statt dem Vollmachtsvertrag die Vollmachtserklärung herangezogen.
In der BRD kann eine Vollmacht als unwiderruflich erteilt werden. Dies ist nach schweizerischem Recht nicht möglich, da jede Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann. Das gilt auch für Vollmachten, die als unwiderruflich erteilt worden sind. Es gibt auch verschiedene spezielle Vollmachten, wie beispielsweise die Geldempfangsvollmacht (auch Inkassovollmacht genannt). Durch die Geldempfangsvollmacht können Inkassounternehmen Gelder rechtsverbindlich entgegennehmen.
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