Steuerberatung

Zeughausstrasse 14b, Lachen

Steuerberatung

Steuerberatung gilt im Allgemeinen als die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, wobei die Zulässigkeit der Steuerberatung durch das Steuerberatungsgesetz (Abkürzung: StBerG) vorgegeben wird. Paragraph Eins des Steuerberatungsgesetzes legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest. Nach Paragraph Drei des Steuerberatungsgesetzes ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur einem bestimmten Personenkreis gestattet. Dazu gehören neben den Steuerberatern auch noch Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer. Die Steuerberatung kann des Weiteren auch von Gesellschaften durchgeführt werden, deren Geschäftsführer einer dieser Berufsgruppen angehört. Arbeitnehmer können nicht nur einen Steuerberater sondern ebenfalls die so genannten Lohnsteuerhilfevereine konsultieren. Im Rahmen einer Mitgliedschaft ist es Lohnsteuerhilfevereinen erlaubt, Hilfe in Steuersachen zu leisten, was im Paragraph Vier Nummer Elf des Steuerberatungsgesetzes geregelt wird.

 

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Ähnliche Themenbereiche wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Buchprüfer können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Das Steuerberatungsgesetz (Abkürzung: StBerG) kann hier eingesehen werden.

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