Notare

Hauptberufliche Notare gibt es in Deutschland unter anderem in Bayern, Rheinland-Pfalz, in Teilen Nordrhein-Westfalens, in Hamburg, im Saarland und in allen neuen Bundesländern, allerdings nicht in Berlin. Kompetente Notare sind beispielsweise in Leipzig, Stuttgart, Aschersleben, Celle und Sinn ansässig. Hauptberufliche Notare dürfen in der Regel keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen weiteren gewerblichen Beruf ausüben und eine bezahlte Nebentätigkeit darf nur auf Antrag bei und mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde ausgeübt werden. Das gleiche gilt für eine Tätigkeit im Vorstand, im Aufsichtsrat oder als Berater eines Unternehmens, wobei der Anwaltsnotar hingegen daneben Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sein kann. Das hauptberufliche, so genannte Rheinische Notariat in den alten Bundesländern geht auf ein französisches Revolutionsdekret vom sechsten Oktober im Jahr 1791 zurück. Das Revolutionsdekret wurde in den von Frankreich annektierten linksrheinischen Gebieten im Jahr 1798 beziehungsweise im Jahr 1801 eingeführt. Auch in den in Nordwestdeutschland annektierten Gebieten hat es zum Teil bis heute Geltung. Durch das so genannte Ventose-Gesetz vom 16. März 1803 sowie die Verordnung betreffend die Notarkammern vom 24. Dezember 1803 wurde im den rheinischen Arrondissements darüber hinaus jeweils eine eigene Notarkammer eingerichtet.

 

Die Bundesnotarordnung (kurz BNotO) findet sich im Internet zum Beispiel hier.

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